Für die ersten Wochen nach einem Aufenthalt in der Klinik.
Wieder zu Hause, und plötzlich ist alles weit.
Die Wohnung ist dieselbe. Nur der Weg zum Supermarkt ist auf einmal eine Reise.
Die Wochen, in denen niemand zuständig ist
Im Krankenhaus war jemand da. Zu Hause ist erst einmal niemand da. Der Kühlschrank ist leer, die Treppe ist hoch, die Termine stehen an, und die Kinder wohnen zweihundert Kilometer weiter.
Genau in diese Lücke gehen wir. Nicht für immer, sondern für die Zeit, in der es allein noch nicht geht.
Was wir tun
Einkaufen und den Kühlschrank füllen. Zusammen kochen. Die Wohnung wieder in Ordnung bringen. Zu Terminen begleiten und im Wartezimmer dabei bleiben. Post und Formulare sortieren. Und dableiben, wenn es nur darum geht, dass jemand da ist.
Was zu anderen gehört
Alles, was mit Medizin zu tun hat, bleibt bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt und beim Pflegedienst. Wir kommen für den Alltag drumherum. Wenn Sie noch keinen Pflegedienst haben und einen brauchen, sagen wir Ihnen, wen wir in Ihrem Viertel kennen.
Was wir nicht machen
- Wir übernehmen keine körperbezogene Pflege und nichts Medizinisches.
- Wir sagen nicht, wie schnell es Ihnen wieder besser geht. Das weiß niemand, und wir behaupten es deshalb nicht.
Wir begleiten im Alltag und entlasten Angehörige. Körperbezogene Pflege und alles Medizinische gehört zum Pflegedienst und in die Arztpraxis. Wen wir dafür empfehlen, sagen wir Ihnen gern.
Was es kostet
Dieselben Preise wie überall bei uns. Sie stehen hier, damit Sie nicht suchen müssen.
- Eine Stunde Begleitung32,50 Euro je Stunde
- Eine Aktivstunde36,50 Euro je Stunde
- Eine Aktivstunde Plus49,50 Euro je Stunde
- Eine Stunde Digital-Hilfe32,50 Euro je Stunde, auf die Minute genau
Der genannte Stundensatz ist der Endpreis. Die Umsatzsteuer von 19 % ist darin schon enthalten.
Im Stundenpreis ist alles enthalten, auch die Anfahrt. Weitere Kosten kommen nicht dazu.
Abgerechnet wird auf die Minute genau: Berechnet wird nur die Zeit, die wir wirklich da waren. Eine angefangene Stunde zählt nicht als volle Stunde. Einmal im Monat kommt eine Rechnung mit einer Aufstellung aller Besuche.
Preis je Stunde, über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar, umsatzsteuerfrei.
Wir begleiten im Alltag und entlasten Angehörige. Körperbezogene Pflege und alles Medizinische gehört zu einem Pflegedienst; wir sagen Ihnen gern, wen wir empfehlen.
Wir sind ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (Anerkennung 0802520A2V_20261016). Sie können unsere Stunden über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechnen, und bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags nach § 36 SGB XI lassen sich dafür umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI).
Sagen Sie uns, ab wann jemand kommen soll
Auch kurzfristig. Schreiben Sie das Entlassdatum dazu, dann sehen wir gleich nach, wer frei ist.